Whistleblower
Whistleblower-Meldung
Mit dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) wurde die EU-Whistleblowing-Richtline umgesetzt. Das HSchG dient dem Schutz von Personen (Hinweisgeberinnen/Hinweisgebern), die innerhalb ihres beruflichen Umfelds von fragwürdigen Praktiken (Korruption, Umweltgefährdung etc.) Kenntnis erlangen und Informationen darüber weitergeben.
Wenn Sie uns einen derartigen Vorfall melden möchten, senden Sie bitte eine E-Mail mit einer Mailadresse ohne Rückschluss auf Ihre Person (zB. 123456(at)gmx.at) an die Rechtanwaltskanzlei Landl + Edelmann: hschg-joka(at)lexlet.at und dem Betreff: „Whistleblower-Meldung JOKA“.
Es ist Ihnen überlassen, ob Sie Ihren Namen und Adresse der Rechtsanwaltskanzlei nennen wollen.
Jedenfalls ist es notwendig, dass Sie folgende Punkte im Mail angeben:
• Beziehung zum Unternehmen (Mitarbeiter/in, Lieferant/in, Kund/in, …)
• Schwerpunkt Ihrer Meldung bzw. Meldethema
• Ihr formulierter Hinweis, den Sie uns melden möchten
Ihre Meldung wird dann entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von 3 Monaten geprüft und Maßnahmen ergriffen.
Eine Rückmeldung an Sie ergeht nur in den Fällen, wenn Sie Ihre Kontaktdaten in der E-Mail übermittelt haben.
Alle Daten und Informationen werden vertraulich und entsprechend der DSGVO behandelt!